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Deutschlands bestes D&O-Konzept für Industrie und Mittelstand
Hamburg
NYSE: AOC

HAMBURG, 25. Juni 2008 – Für Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder multinationaler, börsennotierter Unternehmen ist der Abschluss einer D&O-Versicherung mittlerweile selbstverständlich geworden. Zu groß ist heutzutage das Risiko, vom eigenen Unternehmen oder von Investoren aufgrund von Managementfehlern persönlich in Anspruch genommen zu werden. Trifft dieses Risiko aber auch die Unternehmenslenker mittelständischer Industrieunternehmen und ist deren Haftung vergleichbar? Die Financial Services Group von Aon Jauch & Hübener hat ein D&O-Konzept entwickelt, das besonders für diese Unternehmen geeignet ist. Ein neuer Denkansatz dabei ist die Krisenmanagement-Beratung und Notfallplanung.

Die meisten Weltkonzerne schließen zur Absicherung der persönlichen Risken ihrer Topmanager inzwischen D&O-Versicherungsprogramme ab. Viele Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen verzichten allerdings immer noch auf einen derartigen Schutz. Dies scheint umso verwunderlicher, als das Risiko, vom eigenen Unternehmen oder von Dritten in Anspruch genommen zu werden, sowohl bei den global agierenden wie auch bei den mittelständischen Industrieunternehmen immer größer wird.

Meist kommt eine D&O-Versicherung dann zum Zuge, wenn das Unternehmen mit seinen Managern nicht zufrieden ist und diese in Anspruch nimmt. Der D&O-Versicherer steht dann allerdings nicht dem versicherungsnehmenden (und prämienzahlenden) Unternehmen zur Seite, sondern verteidigt den (zumeist ehemaligen) Manager gegen den Anspruch. Dieses Auseinanderfallen der Interessenlagen sorgt in der Schadenpraxis oft für Verwirrung. Dazu Alexander Mahnke, Leiter der Financial Services Group bei Aon Jauch & Hübener: „Es sollte von vorneherein zusammen mit dem Versicherungsmakler und dem D&O-Versicherer ein ‚Notfall-Plan’ abgestimmt werden, damit das versicherungsnehmende Unternehmen, aber vor allem auch die versicherten Unternehmensleiter den Schutz und Service bekommen, für den die Versicherungspolice eingekauft wurde.“ In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass jeder D&O-Kunde bzw. die den D&O-Versicherungsschutz genießenden Manager, die Möglichkeit erhalten, an einer D&O-Schulung der Financial Services Group teilzunehmen. In dieser Seminarveranstaltung werden die teilnehmenden Unternehmensleiter bezüglich möglicher allgemeiner Haftungsszenarien sensibilisiert und erhalten wertvolle Hintergrundinformationen zur praktischen Handhabung der D&O-Versicherung im Schadenfall. Dabei geht es ebenso darum, das zu versichernde persönliche Risiko der Manager möglichst klein zu halten, was im Interesse des Versicherers und des Unternehmens ist, wie auch darum, das Verständnis dafür zu schärfen, was eine D&O-Versicherung im Schadenfall eigentlich zu leisten imstande ist.

Das über die Financial Services Group erhältliche D&O-Konzept bietet mit seinem weit reichenden Deckungsumfang und einer auf das nötigste beschränkten Liste von Ausschlusstatbeständen Schutz für die versicherten Unternehmensleiter bei sogenannten Dritt- wie auch bei Innenansprüchen; das heißt sowohl im Fall der Klage eines außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten, z.B. eines Lieferanten, als auch bei Inanspruchnahme der Manager durch das eigene Unternehmen. Dabei ist das für deutsche Mittelständler weitaus größere Risiko eines Innenanspruchs ohne Einschränkungen versichert.

Die von Aon Jauch & Hübener vermittelten D&O-Versicherungsbedingungen gewähren grundsätzlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung und von Beginn an berechenbare, unwiderrufliche Nachmeldefristen. Dadurch werden auch Pflichtverletzungen in den Versicherungsschutz miteinbezogen, die vor Versicherungsbeginn begangen wurden und bei Vertragsbeginn unbekannt waren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Rückwärtsversicherung auch für neu hinzukommende Tochtergesellschaften zu vereinbaren.

Da eine D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung vor allem auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche für die Betroffenen durchführen muss, kommt der Übernahme der Rechtsschutzkosten durch den Versicherer eine wichtige praktische Bedeutung zu. Das Aon Jauch & Hübener D&O-Konzept bietet weitreichenden Rechtsschutz einschließlich der Deckung sogenannter vorbeugender Abwehrkosten.

Das Problem der Zurechnung deckungsschädlichen Wissens wird im neuen D&O-Konzept ebenfalls in besonders versicherungsnehmerfreundlicher Weise geregelt: So kann der Versicherer nur noch in wenigen, klar definierten Fällen die Leistung aus dem Versicherungsvertrag deswegen verwehren, weil einem Unternehmensleiter bei Abschluss der Versicherung Umstände bekannt waren, bei deren Kenntnis der Versicherer den Vertrag so nicht abgeschlossen hätte. Um dies zu erreichen, kann nur noch das Wissen über relevante Tatsachen eines eingeschränkten Kreises von Unternehmensrepräsentanten überhaupt deckungsschädlich werden. Auch die Problematik von Deckungslücken bei einem möglichen Wechsel der D&O-Versicherer entsteht durch die von Aon Jauch & Hübener konzipierten D&O-Deckungen nicht mehr. Hierzu Jörg Bechert, Leiter der Fachsparten bei Aon Jauch & Hübener: „Damit ist ausgeschlossen, dass sich Vor- und Anschlussversicherer die Eintrittspflicht gegenseitig zuweisen.“

Durch das neue Aon Jauch & Hübener D&O-Versicherungskonzept kann auch den haftungsrechtlichen Besonderheiten außerhalb Deutschlands entsprochen werden. Die Versicherungsbedingungen werden unter Zugrundelegen vorher abgestimmter Klauseln und unter Einbeziehung des Aon-Netzwerks passgenau auf die spezifischen in- und ausländischen Haftungsrisiken der Unternehmensleiter zugeschnitten. Hierzu gehört auch, dass es im Ausland nötig sein kann, lokale Versicherungspolicen zu implementieren. Dazu Alexander Mahnke: „Bei gleicher oder sogar verschärfter Haftung für Unternehmenslenker mittelständischer Industriefirmen und aufgrund ausländischer Besonderheiten des Steuer- und Aufsichtsrechts kann ein internationales D&O-Versicherungsprogramm mit lokalen Policen zur Absicherung empfehlenswert sein. Zumindest müsste die spezifische persönliche Gefährdungslage der Manager analysiert und die Umsetzbarkeit lokaler Deckungen als Bestandteil eines internationalen D&O-Versicherungsprogramms geprüft werden.“

Alle über Aon Jauch & Hübener zur Verfügung gestellten D&O-Versicherungen entsprechen der neuen Rechtslage nach der VVG-Reform (Versicherungsvertragsgesetz) und sind damit auf dem neuesten Stand der durch die Gesetzgebung festgelegten Anforderungen. Hierdurch wird zum Beispiel auch dem Umstand Rechnung getragen, dass nach neuem VVG die Meldepflichten gegenüber dem Versicherer abschließend benannt werden müssen und sowohl eine Anerkennung des Haftungs- wie auch die Abtretung des Versicherungsanspruchs nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürfen.

Ansprechpartner der Presse
Aon Jauch & Hübener Holdings
Zentralbereich Corporate Communications
Sandra M. Lahnstein
Tel.: 040 – 3605-3598
E-Mail: Sandra_Lahnstein@aon-jh.de
www.aon.de/presse

Aon Jauch & Hübener ist der führende Versicherungs- und Rückversicherungsmakler in Deutschland. Ein weiterer bedeutender Geschäftszweig ist die Aon Jauch & Hübener Consulting, die auf den Feldern der betrieblichen Altersversorgung und Employee Benefits tätig ist. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen rund 1.700 Mitarbeiter in Deutschland. Als Tochter der börsennotierten Aon Corporation (USA) nutzt Aon Jauch & Hübener das Know-how eines mehr als 120 Länder und mehr als 36.000 Mitarbeiter umspannenden Netzwerkes.

 

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